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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hemme Milch GmbH & Co. KG für die Vermietung der Eventräume

I. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge über die mietweise Überlassung der Tagungsräume im Objekt Heideweg 4 in 16278 Angermünde OT Schmargendorf von der Hemme Milch GmbH & Co. KG (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend auch „Kunde, Mieter, Nutzer, Gast, Besucher“), gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet, sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen von der Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG, seiner Partner und seiner Lieferanten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern die Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG sich nicht mit ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt.

II. Vertragsgegenstand

Der Vermieter räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die im OG des Objektes Heideweg 4 in 16278 Angermünde OT Schmargendorf befindlichen Räumlichkeiten einschließlich Toiletten und Küche sowie die Einrichtungsgegenstände im vertraglich vereinbarten Umfang, insbesondere für Meetings, Workshops, Tagungen, Konferenzen, Schulungen und sonstige – auch private – Veranstaltungen zu nutzen. Daneben bietet die Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG dem Kunden zusätzliche Leistungen und Dienste (z.B. Catering-Service, Teamgames, Erlebnisse) gegen Entgelt an. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung zu den vereinbarten Zahlungsmodalitäten.

Sofern der Kunde für die Veranstaltung zusätzliches, nicht von der Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG  gestelltes Material, Catering, Getränkelieferungen oder sonstige Verpflegung benötigt, wird der Kunde die Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG informieren und entsprechende Leistungen ohne Genehmigung von der Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG weder selbst erbringen noch von Dritten beziehen.

Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Termin der Veranstaltung mehr als sechs Monate, kann die Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG aus berechtigtem Grund angemessene Preisänderungen vornehmen. Ein berechtigter Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der von der Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG beauftragte Dienstleister (z.B. Catering- oder Getränke-Service) seine Preise bzw. Konditionen nach Abschluss des Vertrages zwischen der Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG  und dem Kunden ändert. In einem solchen Fall ist die Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG berechtigt, die Vergütung entsprechend, d.h. im Umfang der für die Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG höheren Kosten, zu erhöhen. Im selben Umfang ist die Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG verpflichtet, Kostensenkungen an den Kunden weiterzugeben.

Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

III. Zahlungen, Rechnungsänderungen

Soweit nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist, ist die Vergütung der Raummiete ohne Abzug direkt nach Bestätigung der Offerte fällig. Danach gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen von der Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG. Die Schlussrechnung (falls Catering, Services, Zusatzleistungen etc.) wird im Nachgang an die Veranstaltung versandt und ist innerhalb von zehn (10) Tagen ohne Abzug nach Erhalt fällig. Die Höhe und der genaue Zahlungstermin werden im Angebot festgelegt.

Ab Verzugseintritt ist die Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.

IV. Haftung von Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG

Die Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG haftet

  1. nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei der Übernahme von Garantien, der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
  2. dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.
  3. Die verschuldensunabhängige Haftung von Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG wird ausgeschlossen.
  4. Bei Veranstaltungen und Buchungen, die einen Verstoß gegen gesetzliche Verordnungen darstellen, liegt die Haftung vollumfänglich beim Kunden. Eine Haftung von Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG ausgeschlossen.
  5. Eine weitergehende Haftung von Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG ist ausgeschlossen.

V. Verhaltenspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat die überlassenen Räumlichkeiten und Allgemeinflächen sowie das darin befindliche Inventar – hierzu zählen insbesondere technische Einrichtungen – sorgfältig zu behandeln. Beschädigungen hat der Kunde der Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehenden Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Kunden die Räumlichkeiten nutzen, verursacht werden.
  2. Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem Standort der Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf von der Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG schaden könnten.
  3. Der Kunde ist für die von ihm in die gemieteten Räumlichkeiten mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial (insb. schwer entflammbare Stoffe) müssen zertifiziert sein.
  4. Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten, vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Die Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG zurückzuführen ist. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über die Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG versichert. Der Kunde wird ggf. selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.
  5. Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in die Räumlichkeiten der Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG gelangte Dritte verursacht wurden.
  6. Der Kunde hat die überlassenen Räumlichkeiten vor Zugriff durch Dritte sowie allfällige ihm überlassene Schlüssel und Zugangskarten vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel und Zugangskarten dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG vereinbart ist.
  7. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die rechtlichen Anforderungen an die Durchführung der Veranstaltung (z.B. etwaige einzuholende Genehmigungen, Anmeldungen, Abführen von Gebühren) erfüllt und dass bei Durchführung der Veranstaltung die gesetzlichen (insbesondere öffentlich-rechtlichen) Vorschriften eingehalten werden, und stellt bei schuldhaften Verstößen hiergegen die Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG von allen Forderungen Dritter insoweit frei.

VI. Rücktritt, (Teil-)Stornierungen und Vergütungsreduzierungen

1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist die Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Soweit der Kunde vor Beginn der Veranstaltung unwiderruflich in Textform erklärt, die vertraglich vereinbarten Leistungen am vereinbarten Termin der Veranstaltung nicht (Stornierung) oder bei einer mehrere Tage und/oder Räume umfassender Veranstaltung teilweise nicht in Anspruch zu nehmen (Teilstornierung), gewährt die Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG dem Kunden (vorbehaltlich der Ansprüche der Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG nach Ziffer VI) eine Reduzierung der Vergütung nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern 3. und 4.

3. Geht die Erklärung im Falle einer Stornierung der Veranstaltung bei der Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG

  • Absage 60 - 31 Tage vor Anlass: 20% des Auftragswerts
  • Absage 30 - 15 Tage vor Anlass: 40% des Auftragswerts
  • Absage 14 - 8 Tage vor Anlass: 60% des Auftragswerts
  • Absage 7 - 0 Tage vor Anlass: 100% des Auftragswerts

4. Im Falle einer Teilstornierung gilt Abs. 3 entsprechend für den oder die stornierten Räume und/oder Tage. Bei einer später erfolgenden Teilstornierung wird die gesamte Vergütung berechnet.

5. Hat der Kunde bereits im Voraus geleistet, erstattet Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG infolge der Reduzierung zuviel gezahlte Beträge zurück. Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Vergütungsreduzierung um eine im Interesse des Kunden von Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG eingeräumte Regelung handelt, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

6. Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG muss sich jedoch in jedem Fall den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.

7. Die Stornierungskosten für bereits beauftragtes bzw. bestelltes Catering, andere Services und/oder Zusatzleistungen werden dem Auftraggeber mit 100% belastet, falls diese nicht mehr stornierbar sind.

8. Bei Stornierung durch den Kunden aufgrund von Situationen, die aus höherer Gewalt resultieren (z.B. Pandemien, Unwetter, gesetzlichen Änderungen), gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen.

9. Bei Absagen durch Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG aufgrund von Situationen, die aus höherer Gewalt resultieren, wir dem Kunden ein Guthaben gutgeschrieben, das innerhalb von 12 Monaten für eine vergleichbare Buchung am gleichen Standort eingelöst werden kann.

VII. Beendigung des Vertrags

Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags die genutzten Räumlichkeiten und das Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe der Räumlichkeiten bestehende Zustand wiederherzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG auf Kosten des Kunden zzgl. einer angemessenen Aufwandspauschale von 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen; die Aufwandspauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde geringere Kosten nachweist. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Übersendung der Rechnung durch Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG zu zahlen.

Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie nicht innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung entfernt werden. Nach 14 Tagen ist Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG befugt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten bzw. zu entsorgen.

VIII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung

  1. Gegenüber Zahlungsansprüchen von Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.
  2. Der Kunde ist zu einer Minderung der Vergütung nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  3. Das Recht des Kunden, etwaige Ansprüche auf Rückzahlung minderungsbedingt überzahlter Vergütungen oder sonstige Ansprüche gegen Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG gesondert geltend zu machen, wird durch vorstehende Regelungen nicht berührt.

IX. Schlussbestimmungen

Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das AG Schwedt. Es gilt das deutsche Recht.

Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte sowie Vergleiche aller Art. Das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht abbedungen werden.

Fa. Hemme Milch GmbH & Co. KG behält sich vor, diese Bedingungen zu ändern, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dies ist der Fall bei weniger gewichtigen Bestimmungen dieser Bedingungen, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen. Der Kunde wird über die Änderung rechtzeitig benachrichtigt.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige oder – soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertige Regelung zu ersetzen.

Stand: Januar 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hemme Milch GmbH & Co. KG für den Verkauf an Endkunden

1. Anwendungsbereich

(1) Für Verträge zwischen der Hemme Milch GmbH & Co. KG (im Folgenden „Hemme“) und Kunden über den Kauf der von Hemme über ihren Online-Shop (http://milchmannservice.um-hemme-milch.de/) angebotenen Produkte gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingen (im Folgenden „AGB“). Regelungen, die von in diesen AGB enthaltenen Regelungen abweichen, werden nur mit unserer ausdrücklichen Anerkennung wirksam. Dies gilt insbesondere für etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden.

(2) Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge der vorgenannten Art, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.

(3) Hemme behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Soweit Vertragsgegenstand die dauerhafte / wiederholte Lieferung von Produkten ist und eine Änderung dieser AGB während des vereinbarten Leistungszeitraums in Kraft treten soll, wird Hemme den Kunden durch eine Änderungsmitteilung in Textform über die Neufassung dieser AGB und über den Zeitpunkt, ab dem die Neufassung gelten soll, informieren.


Widerspricht der Kunde der Einbeziehung der geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese mit Wirkung für die Zukunft in den über die betreffenden Leistungen geschlossenen Vertrag einbezogen.


Widerspricht der Kunde der Einbeziehung der Änderungen fristgemäß, so ist Hemme berechtigt, den betreffenden Vertrag mit Wirkung zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten AGB gemäß Änderungsmitteilung in Kraft treten sollen. Zahlungen, die der Kunden im Voraus für Produktlieferungen geleistet hat, die nach dem Beendigungszeitpunkt infolge der Kündigung durch Hemme ausgeführt werden sollten, werden ihm in dem Fall in zurückerstattet.

2. Angebote, Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht

(1) Die Darstellung von Waren in unserem Online-Shop stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen und uns dadurch ein Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu unterbreiten. Abbildungen der Produkte können aufnahme- und wiedergabetechnisch bedingt abweichen. Eine Zusicherung oder Garantie bestimmter Eigenschaften der angebotenen Produkte ist nur dann anzunehmen, wenn eine solche ausdrücklich von Hemme erklärt wird.

(2) Mit Aufgabe seiner Bestellung über den Online-Shop unterbreitet der Kunde Hemme das verbindliche Angebot, die in seinem Warenkorb befindlichen Produkte zu den dort ausgewiesenen Preisen nach Maßgabe der zu jenem Zeitpunkt aktuellen Produkt- und Leistungsbeschreibung und zu den Bedingungen dieser AGB zu erwerben. Der entsprechende Vertrag kommt zustande, wenn Hemme das Angebot des Kunden ausdrücklich oder aber durch Aufnahme der Bestellungsausführung annimmt.

(3) Die Lieferung der Produkte erfolgt vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen im Einzelfall ausschließlich innerhalb des bei Vertragsschluss angegebenen Liefergebiets.

(4) Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von unserer rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die Hemme nicht zu vertreten hat, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde nicht zu.

Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet sobald wir von dieser Kenntnis erlangen. Zahlungen, die der Kunde bereits auf die betroffenen Leistungen geleistet hat, werden ihm unverzüglich erstattet.

(5) Sind bestellte Artikel nicht lieferbar, ist Hemme auch zu Ersatzlieferungen berechtigt, soweit vom Kunden nicht anders in der Bestellung vermerkt. Hemme liefert dann eine qualitativ und preislich gleichwertige Ware als Ersatz.

(6) Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Macht Hemme von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben

3. Preise und Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Einzelbestelllungen gelten die dem Kunden gegenüber zum Zeitpunkt der Bestellungsaufgabe ausgewiesenen Preise. Im Falle von Dauerbestellungen (regelmäßige Lieferung bestimmter Produkte in bestimmten Mengen) gelten für die einzelnen Lieferungen jeweils die im Online-Shop zum Zeitpunkt der Anlieferung angegebenen Preise.

Die Produktpreise verstehen sich ab Firmensitz von Hemme inklusive Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung und Versand.

(2) Die Bezahlung erfolgt bar, per Rechnung oder per Lastschriftverfahren. Der Preise für Dauerbestellungen werden monatlich abgerechnet und sind auf eine der zuvor genannten Arten zu zahlen. Bei eventuellen Rücklastschriften, die nicht von Hemme zu vertreten sind, werden 3,00 EUR berechnet.

(3) Der Kunde gerät bei Zahlungen gegen Rechnung nach 14 Tagen ab Rechnungserhalt mit der Zahlung in Verzug. Dies gilt gegenüber Kunden, die den zugrunde liegenden Vertrag als Verbraucher, also zu einem Zweck abgeschlossen haben, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, nur, wenn sie hierauf mit der jeweiligen Rechnung noch einmal ausdrücklich hingewiesen wurden.

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so muss er Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem über dem Basiszinssatz zahlen. Etwaige Hemme in dem Fall daneben oder darüber hinaus entstehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

(4) Bei Zahlungen gegen Rechnung stehen Hemme die im Folgenden beschriebenen Sicherungsrechte zu:

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Hemme. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Ware. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Erlischt das Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung der gelieferten Ware (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits jetzt das Eigentum an der durch die Verbindung entstandenen Sache auf Hemme. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mit verwahrt.

Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf das Eigentum von Hemme hinzuweisen und Hemme unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware gegebenenfalls erforderlich werdenden Intervention durch uns hat der Kunde zu erstatten.

Entstehen dem Kunden aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware Ansprüche gegen Dritte, so tritt der Kunde diese sicherungshalber an Hemme ab. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen.

Der Kunde kann Freigabe der Sicherheit oder die Rückabtretung der Forderung gegen Dritte verlangen, soweit der Wert der Sicherheiten offene Forderungen von Hemme aus der Bestellung um 20% übersteigt und durch die Aufgabe der Sicherungsrechte nicht jegliche Sicherheit aufgegeben wird

(5) Zahlungen werden nach Wahl von Hemme zunächst auf ältere Schulden angerechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung – insbesondere Mahnkosten – entstanden, so kann Hemme Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

4. Widerrufsrecht

Kunden, die den zugrunde liegenden Vertrag als Verbraucher, also zu Zwecken abgeschlossen haben, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht nach folgender Maßgabe ein Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Hemme Milch GmbH & Co. KG
Heideweg 4
16278 Angermünde / OT Schmargendorf
Telefon: 0 33 31 / 25 25 25
Telefax: 0 33 31 / 25 25 26
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterreichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht:
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.

Ende der Widerrufsbelehrung

5. Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte

(1) Der Kunde kann gegen Forderungen von Hemme mit eigenen Ansprüchen grundsätzlich nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich bei den Forderungen des Kunden um Zahlungsansprüche handelt, die ihm aufgrund derselben Bestellung, aufgrund derer Hemme ihre Forderungen gegen den Kunden geltend macht, infolge einer von Hemme zu vertretenden Mangelhaftigkeit der von ihr erbrachten Leistungen zustehen.

(2) Der Kunde kann Zahlungsansprüchen von Hemme nur Zurückbehaltungsrechte entgegenhalten, soweit diese aus demselben Vertragsverhältnis folgen.

6. Gewährleistung und Haftung

(1) Bei allen Waren aus unserem Shop bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

(2) Die Gewährleistung ist bei Mängeln gelieferter Waren zunächst nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt. (Für die Waren können ergänzend Garantiebestimmungen gelten, soweit die Waren mit solchen vom Hersteller versehen worden sind.)

(3) Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise den Kaufpreis des betreffenden Produkts angemessen mindern oder die Rückgängigmachen des Vertrags und Schadensersatz nach Maßgabe dieser AGB verlangen. Als angemessen ist regelmäßig eine Frist von vier Wochen anzusehen. Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen sind in der Regel fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit eines vorherigen Nacherfüllungsverlangens durch den Kunden bleiben hiervon unberührt.

(4) Für Kunden, die den zugrunde liegenden Vertrag als Unternehmer, also in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen haben, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §§ 377, 378 HGB.

Im Übrigen hat der Kunde Hemme etwaige offensichtliche Mängel oder Transportschäden spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung mitzuteilen, andernfalls gilt die betreffende Ware als genehmigt. Dies gilt nur dann nicht, wenn Hemme den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Lediglich unerhebliche Abweichungen der Eigenschaften gelieferter Waren von den diesbezüglichen Beschreibungen im Rahmen des Produktangebots (insbesondere unerhebliche optische Abweichungen, geringfügige Gewichtsabweichungen und dergleichen) stellen keinen Mangel dar.

(5) Hat der Kunde den betreffenden Vertrag nicht als Verbraucher geschlossen, so verjähren seine Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels innerhalb eines Jahres ab Ablieferung, soweit von Gesetzes wegen keine kürzeren Verjährungsfristen gelten. Für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels gilt dies nicht, wenn Hemme zwingend nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes haftet, grob schuldhaft gehandelt hat oder bei Ablieferung Kenntnis von dem Mangel hatte oder bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit infolge eines solchen Mangels.

(6) War eine Mängelrüge unberechtigt und der Artikel mangel- und fehlerfrei, sind wir berechtigt, dem Kunden Bearbeitungs- und Prüfkosten in Höhe von 40,00 EUR in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwands, uns der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten. Zusätzlich hat in diesem Falle der Kunde stets die Versendungskosten zu zahlen.

(7) Die Regelungen zu einem dem Kunden etwaig zustehenden Widerrufsrecht (vgl. § 4 dieser AGB) bleiben von Vorstehendem unberührt.

(8) Hemme haftet gemäß den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie für Schäden aufgrund Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für solche infolge der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („wesentlich“ sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte).

Unbeschadet einer etwaigen Haftung von Hemme nach dem Produkthaftungsgesetz ist die Haftung von Hemme in Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (vgl. vorstehenden Absatz) der Höhe nach beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung in solchen Fällen typischerweise gerechnet werden muss.

Diese Haftungsbeschränkung gilt gleichermaßen zugunsten der Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Hemme. Hemme haftet nicht für das Verhalten eines Erfüllungsgehilfen, wenn es sich bei diesem um den Kunden oder eine von diesem mit dieser Funktion eingesetzte Person handelt.

8. Mitteilungen

(1) Mündliche Nebenabreden sollen in Textform, z.B. per E-Mail, dokumentiert werden. Haben solche Nebenabreden Abweichungen von den Regelungen dieser AGB oder Vereinbarungen von Lieferterminen oder –fristen zum Gegenstand, soll die Richtigkeit ihrer Dokumentation durch Hemme ebenfalls in Schriftform bestätigt werden.

2) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an:

In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

(3) Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.

(4) Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.

9. Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher aus dem Vertragsverhältnis folgender Rechtsbeziehungen zwischen ihnen, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Vertragssprache ist deutsch.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag der Firmensitz von Hemme.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist für alle etwaigen Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und aus diesem zwischen den Parteien entstehenden Rechtsbeziehungen allein das Gericht zuständig, das für den Sitz von Hemme zuständig ist.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

Stand: Februar 2022